Ich bin gerade über Orlando, Florida, eingereist. Dachte noch:" Guck, die lassen auch jeden rein"😄 Aber wahrscheinlich ist das einfach "Augenmaß", bei meinem Anblick kommt wohl keiner mehr auf die Idee, ich würde hier arbeiten wollen

Einreise USA
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bei meinem Anblick kommt wohl keiner mehr auf die Idee, ich würde hier arbeiten wollen
Hattest Du Deine berühmten Leggins an, die die gegen die Haager LandkriegsOrdnung verstoßen?
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Hattest Du Deine berühmten Leggins an, ...
Aller Wahrscheinlichkeit nicht. So gekleidet hätte ich schwyzi auch nicht ins Land gelassen!
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noodles Natürlich nicht!
Ich hab mir extra in Taiwan ne neue Shorts gekauft, um nicht so aufzufallen:
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...in einem "black hole" und in Ketten gelandet, sonst in der westlichen Zivilisation eher nur aus Kroatien, Bulgarien, Ungarn und Griechenland bekannt:
Die Auflösung von Recht und Gesetz (anhand des Artikels: auf der Rechtsfolgenseite) wird in den USA derart beschleunigt betrieben und die Einreise-/Abschiebe-Beispiele sammeln sich täglich so vermehrt, dass amerikanische Migrationsrechts-Anwält:innen auf bluesky mittlerweile formulieren, dass sie kurz davor sind, eine Reisewarnung für ihr Land auszusprechen.
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Hallo Wanderrentner, wir wollen uns hier ohne Provokation über Outdoorthemen austauschen. Also hör bitte auf, ständig gegen den Stachel zu löcken und deine alarmistischen Posts unterzubringen. Danke! (Dieser Post kann gerne zusammen mit dem vorherigen gelöscht werden)
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alarmistischen Posts
In der Tat! Man hätte die gleichen Informationen wesentlich sachlicher (und nicht so nervig für den Leser) formulieren können.
Wenn Du Wanderrentner belastbare Informationen über die Rechtslage in Europa hast würde mich das durchaus für die Vorbereitung von Touren interessieren. Kann einem als Deutscher das tatsächlich auch bei der Einreise in Kroatien (EU) oder Bosnien (NichtEU) passieren und ist das tatsächlich von der Rechtslage dort oder in der EU gedeckt? In sachlicher Form ohne Stimmungsmache würde ich das alles gern hier lesen.
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Wenn Du Wanderrentner belastbare Informationen über die Rechtslage in Europa hast würde mich das durchaus für die Vorbereitung von Touren interessieren. Kann einem als Deutscher das tatsächlich auch bei der Einreise in Kroatien (EU) oder Bosnien (NichtEU) passieren und ist das tatsächlich von der Rechtslage dort oder in der EU gedeckt?
Letzte Antworten
Frage 1) belastbar? ja.
Frage 2) als Deutscher? nein (habe ich auch nicht unterstellt), mit besseren Papieren bist Du ein besserer Mensch und EU ist ein einheitlicher Grundrechteraum, aber unter (verschiedenen einzelnen) Umständen ja. Diese Umstände werden leider rapide verschlechtert. Mit Umständen meine ich die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch für die Verwirklichung des by-products sorgen ("freak incident"). In den USA ist die Häufung (auch) des by-products gegenwärtig dramatisch. In Dänemark merkste als (zumal weisser) Europäer nichts. Auch an europäischen Flughäfen gibts Visa-Zurückweisungen, die Dogmatik ist vergleichbar und gilt für alle visumspflichtigen Wanderer.
Frage 3) selbstverständlich ist "das" nicht von der Rechtslage gedeckt (EU-weit und auch in Bosnien nicht weil Vertragstaat EMRK). Im übrigen "kommts drauf an" (statistisch bedeutungslose Ausnahmen der Rechtslage).
In D würde unterschieden zwischen Haftgrund (Haftanordnung), worüber ein Amtsrichter auf Antrag der Behörde nach Anhörung des Betroffenen entscheiden muss, und zwar "unverzüglich", praktisch: a la StPO wenn die Freiheitsentziehung länger als bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages dauern soll (mit Rechtsmittelmöglichkeit; Feststellungsanträge im Nachinein sind denkbar ab "gewisser Dauer" der Freiheitsentziehung, z.B. >2 Stunden in Polizeifahrzeug, BVerfG); über die Vollzugsbedingungen der Freiheitsentziehung, die auch zur Rechtswidrigkeit dem Grunde nach führen können, kann man auch gerichtlich streiten. Die "normative Kraft des Faktischen" greift unterschiedlich weit, in Kroatien halt weiter und hier wie EU-weit sind die rechtlichen Grundlagen in einem Fluss, der an den Grundfesten des Menschenrechtsverständnisses seit dem späten Mittelalter zu rühren geeignet ist (bzw. genauer: an der Rechtsprechung des BverfG, des EuGH, der völker/rechtlichen Konsequenzen aus dem Nazifaschismus usw.).
Der Artikel zur kanadischen Staatsangehörigen ist mE instruktiv, weil sich daraus ergibt, welche Verfahrensrechte (Vorwürfe bekanntgeben, richterliche Anhörung und Entscheidung, Rechtsmittel, Zugang zu Anwalt) alle ignoriert wurden, (auch) die Haftbedingungen offensichtlich nicht in Einklang zu bringen sind mit auch von den USA unterzeichneten Menschenrechtskonventionen und eine Rechtsänderung seit Januar 2025 durch die neue Regierung referiert wird.
Ich halte zu derartigen Fragen in kleinen und grösseren Kreisen gelegentlich öffentliche Vorträge und kann das gerne auch für Euch machen. Hier im Forum ist aber offensichtlich der falsche Ort für Ausführlichkeit und Genervtheit zur Genüge signalisiert. Ich habe meinerseits kein Bock, alle 10 Jahre in dem einen wie dem anderen Forum moderiert zu werden, weil ein kurzer fachlicher Problemaufriss für zu alarmistisch, zu politisch oder unsachlich gehalten wird. Zu kritisieren sind dabei nach meiner beruflichen Erfahrung tatsächlich alle politischen Verantwortungsträger und selbstverständlich baller ich auch der Linkspartei vor den Latz, wenn sie Menschenrechtsverletzungen organisiert (Beispiele von RRG in Berlin konnte man dort in der Zeitung lesen; Ukrainekrieg). Und übers Wandern und Wandern auch zu philosophieren, bleibt mir ein Anliegen.
Geht ein Landschaftsfotograf arbeiten, wenn er wandern geht?
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