• Bei jemandem, der in den letzten drei Jahren zweimal für längere Zeit in USA gewesen und jeweils rechtzeitig wieder ausgereist ist, also eine perfekte Travel History hat (besser als ein Erstbesucher), sollte es aber gerade keinen Anlass geben, anzunehmen, dass die Person nicht wieder ausreisen möchte.

    Ich vermute, dass es nicht empfehlenswert ist, ausgerechnet in Miami FL einzureisen.

  • Ich bin gerade über Orlando, Florida, eingereist. Dachte noch:" Guck, die lassen auch jeden rein"😄 Aber wahrscheinlich ist das einfach "Augenmaß", bei meinem Anblick kommt wohl keiner mehr auf die Idee, ich würde hier arbeiten wollen

  • ...in einem "black hole" und in Ketten gelandet, sonst in der westlichen Zivilisation eher nur aus Kroatien, Bulgarien, Ungarn und Griechenland bekannt:

    Die Auflösung von Recht und Gesetz (anhand des Artikels: auf der Rechtsfolgenseite) wird in den USA derart beschleunigt betrieben und die Einreise-/Abschiebe-Beispiele sammeln sich täglich so vermehrt, dass amerikanische Migrationsrechts-Anwält:innen auf bluesky mittlerweile formulieren, dass sie kurz davor sind, eine Reisewarnung für ihr Land auszusprechen.

  • Hallo Wanderrentner, wir wollen uns hier ohne Provokation über Outdoorthemen austauschen. Also hör bitte auf, ständig gegen den Stachel zu löcken und deine alarmistischen Posts unterzubringen. Danke! (Dieser Post kann gerne zusammen mit dem vorherigen gelöscht werden)

  • alarmistischen Posts

    In der Tat! Man hätte die gleichen Informationen wesentlich sachlicher (und nicht so nervig für den Leser) formulieren können.

    Wenn Du @Wanderrentner belastbare Informationen über die Rechtslage in Europa hast würde mich das durchaus für die Vorbereitung von Touren interessieren. Kann einem als Deutscher das tatsächlich auch bei der Einreise in Kroatien (EU) oder Bosnien (NichtEU) passieren und ist das tatsächlich von der Rechtslage dort oder in der EU gedeckt? In sachlicher Form ohne Stimmungsmache würde ich das alles gern hier lesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von noodles (14. März 2025 um 15:36)

  • Wenn Du Wanderrentner belastbare Informationen über die Rechtslage in Europa hast würde mich das durchaus für die Vorbereitung von Touren interessieren. Kann einem als Deutscher das tatsächlich auch bei der Einreise in Kroatien (EU) oder Bosnien (NichtEU) passieren und ist das tatsächlich von der Rechtslage dort oder in der EU gedeckt?

    Letzte Antworten :)

    Frage 1) belastbar? ja.

    Frage 2) als Deutscher? nein (habe ich auch nicht unterstellt), mit besseren Papieren bist Du ein besserer Mensch und EU ist ein einheitlicher Grundrechteraum, aber unter (verschiedenen einzelnen) Umständen ja. Diese Umstände werden leider rapide verschlechtert. Mit Umständen meine ich die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch für die Verwirklichung des by-products sorgen ("freak incident"). In den USA ist die Häufung (auch) des by-products gegenwärtig dramatisch. In Dänemark merkste als (zumal weisser) Europäer nichts. Auch an europäischen Flughäfen gibts Visa-Zurückweisungen, die Dogmatik ist vergleichbar und gilt für alle visumspflichtigen Wanderer.

    Frage 3) selbstverständlich ist "das" nicht von der Rechtslage gedeckt (EU-weit und auch in Bosnien nicht weil Vertragstaat EMRK). Im übrigen "kommts drauf an" (statistisch bedeutungslose Ausnahmen der Rechtslage).

    In D würde unterschieden zwischen Haftgrund (Haftanordnung), worüber ein Amtsrichter auf Antrag der Behörde nach Anhörung des Betroffenen entscheiden muss, und zwar "unverzüglich", praktisch: a la StPO wenn die Freiheitsentziehung länger als bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages dauern soll (mit Rechtsmittelmöglichkeit; Feststellungsanträge im Nachinein sind denkbar ab "gewisser Dauer" der Freiheitsentziehung, z.B. >2 Stunden in Polizeifahrzeug, BVerfG); über die Vollzugsbedingungen der Freiheitsentziehung, die auch zur Rechtswidrigkeit dem Grunde nach führen können, kann man auch gerichtlich streiten. Die "normative Kraft des Faktischen" greift unterschiedlich weit, in Kroatien halt weiter und hier wie EU-weit sind die rechtlichen Grundlagen in einem Fluss, der an den Grundfesten des Menschenrechtsverständnisses seit dem späten Mittelalter zu rühren geeignet ist (bzw. genauer: an der Rechtsprechung des BverfG, des EuGH, der völker/rechtlichen Konsequenzen aus dem Nazifaschismus usw.).

    Der Artikel zur kanadischen Staatsangehörigen ist mE instruktiv, weil sich daraus ergibt, welche Verfahrensrechte (Vorwürfe bekanntgeben, richterliche Anhörung und Entscheidung, Rechtsmittel, Zugang zu Anwalt) alle ignoriert wurden, (auch) die Haftbedingungen offensichtlich nicht in Einklang zu bringen sind mit auch von den USA unterzeichneten Menschenrechtskonventionen und eine Rechtsänderung seit Januar 2025 durch die neue Regierung referiert wird.

    Ich halte zu derartigen Fragen in kleinen und grösseren Kreisen gelegentlich öffentliche Vorträge und kann das gerne auch für Euch machen. Hier im Forum ist aber offensichtlich der falsche Ort für Ausführlichkeit und Genervtheit zur Genüge signalisiert. Ich habe meinerseits kein Bock, alle 10 Jahre in dem einen wie dem anderen Forum moderiert zu werden, weil ein kurzer fachlicher Problemaufriss für zu alarmistisch, zu politisch oder unsachlich gehalten wird. Zu kritisieren sind dabei nach meiner beruflichen Erfahrung tatsächlich alle politischen Verantwortungsträger und selbstverständlich baller ich auch der Linkspartei vor den Latz, wenn sie Menschenrechtsverletzungen organisiert (Beispiele von RRG in Berlin konnte man dort in der Zeitung lesen; Ukrainekrieg). Und übers Wandern und Wandern auch zu philosophieren, bleibt mir ein Anliegen.

    Geht ein Landschaftsfotograf arbeiten, wenn er wandern geht?

  • Hallo,

    ich hatte den Fall der deutschen AZT-Wanderin schon zuvor auf Facebook gelesen und bin seitdem in Sorge. So wie der Fall öffentlich geschildert wird, kann ich die Abschiebung der USA nicht nachvollziehen. Insbesondere, da sie keine Beweise vorlegen durfte. Aber ich kenne die Dame nicht und weiß nicht, ob alle Details offengelegt wurden. Vielleicht wäre es geschickter gewesen direkt nach Arizona einzureisen, wo man den AZT kennt. Soweit ich weiß, wollte sie vorher einen Roadtrip in Florida machen.

    Ich befürtworte es, hier weitere Fälle zu sammeln, die mit dem Thema Fernwandern in Zusammenhang stehen.

    Eigentlich würde ich in den nächsten Jahren gerne den PCT gehen. Ein Visum habe ich, allerdings läuft der Reisepass 2029 aus. D.h. ich müsste das Visum noch während Trumps Amtszeit nutzen :/ Oder weiß jemand, ob sich das Visum auf einen neuen Reisepass übertragen lässt?

    Ich kann nur alle B1/B2 Visa Inhaber oder Aspiranten an ein paar verknüpfte Bedingungen erinnern:
    - Das Visum ist keine Berechtigung zur Einreise. Ob und wie lange entscheidet der BeamteIn bei der Immigration!
    - Man muss Beweise haben, dass keine Absicht zur Immigration besteht (z.B. deutscher Arbeitsvertrag, Finanzierung etc.)!

    Im genannten Fall dieser Annika A. ist das Verhalten der genervten Beamten gar nicht so überraschend: Mehrfache Einreise
    kurz nacheinander, Einreiseort nicht glaubhaft für Wanderweg, kein fester Job in Deutschland, junge Frau, neuer amerikanischer Freund, etc.

    Wie kann man denn bei einer Fernwanderung von mehreren Monaten einen Arbeitsvertrag verweisen, wenn man dafür den Job kündigen musste?

    Ich finde das Verhalten der Beamten wohl seltsam. Mehrfache Einreise mag sein, aber ich kenne die Abstände dazwischen nicht. Einreiseort war definitiv ungeschickt. Aber warum man einen festen Job haben soll, wenn man lange Trails gehen will? Für einen normalen Urlaub ok, aber für lange Trails selten realistisch. Finanzierung wäre da sinnvoller. Und warum soll das Geschlecht und das Alter ein Problem darstellen? Das empfinde ich als diskriminierend! War der am. Freund platonisch oder ein Liebespartner?

  • Ich glaube, 100prozentig ist alles nicht. Natürlich ist man nun versucht, die entsprechenden Einzelfälle daraufhin abzuklopfen, woran es gelegen haben könnte. Womöglich die neue poitische Situation, oder aber ein blöder Witz, eine schnippische Antwort, oder das "Sir" oder "Ma'm" vergessen, sich auf Englisch aufgrund von Sprachkenntnissen anders als respektvoll ausgedrückt haben, oder der Border-and-Custom-Mensch hatte am Morgen Krach mit Partner, hat einen vom Chef auf den Deckel bekommen oder sein Auto zu Klump gefahren- und dann den ersten Report entsprechend formuliert - wer weiß? Es sind einfach noch zu wenige Fälle, um Muster zu erkennen.

    Vielleicht ist es sinnvoll mit jemandem auszumachen, dass, wenn man sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gemeldet hat, die Botschaft angerufen werden sollte?

    "Nichts leichter als das", antwortete Frederick. "Komm mit!"

  • Hallo,


    Eigentlich würde ich in den nächsten Jahren gerne den PCT gehen. Ein Visum habe ich, allerdings läuft der Reisepass 2029 aus. D.h. ich müsste das Visum noch während Trumps Amtszeit nutzen :/ Oder weiß jemand, ob sich das Visum auf einen neuen Reisepass übertragen lässt?

    Das Visum gilt 10 Jahre. Sollte dein Reisepass abgelaufen sein, musst du den alten abgelaufenen Reisepass (mit dem Visum) mitführen und deinen neuen gültigen Reisepass (ohne Visum) vorlegen.

  • Ich finde das Verhalten der Beamten wohl seltsam. Mehrfache Einreise mag sein, aber ich kenne die Abstände dazwischen nicht.

    Augenscheinlich war sie 6 Monate in den USA (CDT sobo?), dann zusammen mit ihrem Freund 90 Tage in DE (Höchstdauer visafreier Aufenthalt im Schengen-Raum) und dann eben wieder nach USA. Es gibt halt - anders als in Schengen, wo 90 aus 180 Tagen Aufenthalt zulässig ist - keine Regel für die Häufigkeit der Visa-Nutzung. Entscheidung je nachdem, an wen Du kommst.

  • So wie der Fall öffentlich geschildert wird, kann ich die Abschiebung der USA nicht nachvollziehen.

    Ich würde schon sagen dass der Fall an sich in genau der klassischen Grauzone landet, in der man bei Einreise in die USA schon immer vorsichtig sein musste - als jemand mit Familie in den USA hat man schon immer im Hinterkopf gehabt.

    Ich finde der Kommentar von Dan_85 in der Reddit-Diskussion auf r/PacificCrestTrail fasst die auffälligen Punkte gut zusammen.

    In Kürze auf deutsch:

    • 18 der letzten 36 Monate in den USA verbracht.
    • Rückkehr in die USA nachdem sie nur 2 Monate außerhalb war, für einen weiteren langen Aufenthalt
    • In Beziehung mit einem Amerikaner, mit der vagen Angabe, dass die beiden Wandern und Road-Trippen wollen (Gerade bei Beziehungen/ Familie in den USA muss man immer stark aufpassen, da wird schnell und nicht ganz zu Unrecht angenommen dass man eher bleibt)
    • Arbeitet Freelance und nur zwischenzeitlich - und schreibt (bezahlt?) unter anderem für die US Seite TheTrek - wenn sie das als Teil ihres Wanderns in den USA macht wäre das ja Arbeit für ein US-Unternehmen, während sie in den USA ist und somit auf einem Tourist-Visum illegal. Und selbst Volunteer-Work in Bereichen und Tätigkeiten die üblicherweise bezahlt sind zählt im Zweifel als Arbeit.
    • Hat geringe bis keine Bindung nach Deutschland, Job, Beziehung etc. die sie anhält zurückzukehren.

    Das sind halt alles die absolut klassischen Faktoren auf die bei der Einreise geachtet wird - und letztendlich liegt die Entscheidungsgewalt da immer in der Hand des entsprechenden Beamten vor Ort. Das Grenzbeamte nicht nur in den USA im Zweifel nicht gerade freundlich und immer fair sind will ich nicht entschuldigen - aber auch das ist leider nichts neues.

    Fazit: Wenn du deinen PCT Trip als once in a Lifetime Abenteuer machst und vorher keine tieferen Verbindungen oder Vorgeschichte in den USA hast ist die Chance dass du bei der Einreise abgelehnt wirst äußerst gering, und hat wenig mit dem hier vorliegenden Fall gemeinsam. (Sie ist allerdings noch nie absolut sicher gewesen.)

  • Lignius
    Aus einem Antwort-Kommentar unter dem Artikel in The Trek:

    "Caitlin Hardee : Mar 11th

    @Andrea – Trek bloggers write for free, so no, it would not be relevant in a visa context."

    "Nichts leichter als das", antwortete Frederick. "Komm mit!"

  • caficon Ist eben nur ein Faktor unter mehreren - und im Zweifel ist auch unbezahlte Arbeit wie gesagt als Arbeit zu sehen.
    Vor allem wenn sie als selbstständige Freelancerin in genau der Ecke auch bezahlte Arbeit zu machen scheint? Im Zweifel reicht es eben dass der Grenzbeamte das nicht unbedingt glauben möchte oder versteht, dass ihre Arbeit nur außerhalb der USA stattfindet (oder sie sogar tatsächlich in gewissem Umfang in den USA gearbeitet hat).

    Edit: Habe auch gerade mal durch ihr Instagram gescrollt - da postet sie unter anderem bezahlte Werbung für FarOut während sie auf dem CDT unterwegs ist. Spätestens das ist dann relativ klar bezahlte Arbeit auf ihrem Tourist-Visum in den USA.

  • Das Visum gilt 10 Jahre. Sollte dein Reisepass abgelaufen sein, musst du den alten abgelaufenen Reisepass (mit dem Visum) mitführen und deinen neuen gültigen Reisepass (ohne Visum) vorlegen.

    Ist zwar nicht gerade UL, aber eine Lösung. Danke, wusste vorher nicht, ob das so geht.


    In Kürze auf deutsch:

    18 der letzten 36 Monate in den USA verbracht.
    Rückkehr in die USA nachdem sie nur 2 Monate außerhalb war, für einen weiteren langen Aufenthalt
    In Beziehung mit einem Amerikaner, mit der vagen Angabe, dass die beiden Wandern und Road-Trippen wollen (Gerade bei Beziehungen/ Familie in den USA muss man immer stark aufpassen, da wird schnell und nicht ganz zu Unrecht angenommen dass man eher bleibt)
    Arbeitet Freelance und nur zwischenzeitlich - und schreibt (bezahlt?) unter anderem für die US Seite TheTrek - wenn sie das als Teil ihres Wanderns in den USA macht wäre das ja Arbeit für ein US-Unternehmen, während sie in den USA ist und somit auf einem Tourist-Visum illegal. Und selbst Volunteer-Work in Bereichen und Tätigkeiten die üblicherweise bezahlt sind zählt im Zweifel als Arbeit.
    Hat geringe bis keine Bindung nach Deutschland, Job, Beziehung etc. die sie anhält zurückzukehren.

    Vielen Dank fürs Teilen dieser Details. Ich hatte den Fall auf Facebook verfolgt, diese konkreten Infos fehlten dort. So kann ich die Skepsis der Beamten etwas besser nachvollziehen.


    Fazit: Wenn du deinen PCT Trip als once in a Lifetime Abenteuer machst und vorher keine tieferen Verbindungen oder Vorgeschichte in den USA hast ist die Chance dass du bei der Einreise abgelehnt wirst äußerst gering, und hat wenig mit dem hier vorliegenden Fall gemeinsam. (Sie ist allerdings noch nie absolut sicher gewesen.)

    Mehr als einmal möchte ich den PCT nicht wandern, aber Thruhikes sind für mich generell kein "Once in a lifetime" Thema. ;) War schon 3x mit meinem Mann in den USA, aber nie länger als 2 Monate und Freunde oder Verwandte habe ich dort nicht.

  • Die Grenzer der USA waren schon immer bissig und haben sehr viel Macht über einen bei der Einreise. So mancher ist vermutlich selbst MAGA und fühlt sich im aktuellen politischen Wind dazu berufen, die Art und Weise seines obersten Dienstherren auch in die unteren Ebenen zu tragen. Mit den aktuellen Spannungen zwischen MAGAmerica und Newrope wird da so mancher seine Abwägungsentscheidung gezielt in eine Richtung treffen. Niedere Beamte mit relativer aber konsequenzbefreiter Macht sind eine gefährliche Kombination.

    Ich würde bei einer Einreise sicherstellen, dass kein Ansatzpunkt für eine solche Abwägungsentscheidung vorhanden ist. Auf Goodwill und Bonus für den Deutschen Pass kann man im Moment nicht setzen. Ist man mal drin, hat man aller Wahrscheinlichkeit keine (neuen) Probleme.

    Gottseidank bin ich Ökospinner und meide Transkontinentalflüge wegen dem Klimawandel. Somit bin ich sicher. Muss ich halt mit Europa vorlieb nehmen. Kaum auszuhalten.

  • In Kürze auf deutsch:

    • Arbeitet Freelance und nur zwischenzeitlich - und schreibt (bezahlt?) unter anderem für die US Seite TheTrek - wenn sie das als Teil ihres Wanderns in den USA macht wäre das ja Arbeit für ein US-Unternehmen, während sie in den USA ist und somit auf einem Tourist-Visum illegal. Und selbst Volunteer-Work in Bereichen und Tätigkeiten die üblicherweise bezahlt sind zählt im Zweifel als Arbeit.

    The Trek ist Volunteer, unbezahlt. Daraus ein Arbeitsverhältnis konstruieren zu wollen ist absurd. Damit könntest Du jeden Touristen, der etwas auf FB schreibt (und damit einem US-Unternehmen Werbeeinnahmen verschafft) einsperren und abschieben.

    In den Kommentaren des im Eingangspost verlinkten "The Trek"-Artikels findet man die Info, dass sie 2024 eine Verlängerung des 6-Monats-Zeitraums um 2 Monate beantragt hatte (möglicherweise spät, das sollte man min. 45 Tage vorher machen). Das führt zunächst zu einer Duldung nach Ablauf der 6 Monate und dann bei Genehmigung zur Rückkehr in den legalen Aufenthaltsstatus. Die Verlängerung wurde genehmigt, aber erst nach ihrer tatsächlichen Ausreise (nach ca. 7 Monaten); das könnte zu einem (falschen) "overstay"-Vermerk geführt haben.

    Ansonsten zitiere ich einen Kommentar:

    Zitat

    I hate to say this, but her experience is not that unusual for an unmarried young woman entering the US on a nonimmigrant visa that is in a relationship with a US citizen. I guarantee the two main reasons are how she answered questions about this relationship, and that the border officer questioning her was an ahole stickler for the rules. They often won’t give you a specific reason for denial, but the relationship was the reason.

    Und noch direkt von der Betroffenen:

    Einreise in die USA: Warum ein Visum keine Garantie ist und wie ihr euch vorbereiten solltet - Weltwanderin
    Ein gültiges Visum bedeutet nicht automatisch eine problemlose Einreise in die USA. Die finale Entscheidung liegt bei der US-Grenzschutzbehörde (CBP), und es…
    weltwanderin.de

    Einmal editiert, zuletzt von whr (19. März 2025 um 11:14) aus folgendem Grund: Link ergänzt

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