• Hi,

    Gute Neuigkeiten: Ich bin ohne Probleme rein gekommen.

    Die Kontrolle war mit den typischen Fragen: "Haben sie eine Partnerin, kommt die auch in die USA?"

    "Wie lange wollen sie bleiben?"

    "Wie finanzieren sie den Trip?"

    "Haben sie ein Rückflug-Ticket?"

    Ich hatte Glück dass der Grenzbeamte bei dem ich war den PCT kannte. Er wusste aber nicht, dass es Leute gibt die den Trail komplett auf einmal durchwandern und war in der Hinsicht ein bisschen skeptisch.

    Ich hatte Kopien von Kontoauszügen, Rückflugticket, PCT Etappen-Plan, PCT Karte, Reiseversicherungsbestätigung, Buchung des ersten Hotels, sowie Buchung des PCT Southern Terminus Shuttles dabei, um meine Reisepläne belegen zu können.

    Lg

  • Er hat von sich selbst aus nicht gefragt.

    Aber als ich die Kopien vorgelegt habe um bspw. meine Ersparnisse zu belegen, wirkte er dadurch überzeugter.

    Ebenso bei der Karte und dem Etappen-Plan.

    Ich hatte insgesamt den Eindruck dass es gut ankam mit den ganzen Kopien und dass es gut war die von mir aus vorzulegen.

  • Wer "ehrenamtlich" als Bloggerin in den USA arbeitet braucht eben ein anderes Visum als ein Touristenvisum, dürfte doch klar sein.

    Ich kann die Empörung nicht verstehen, die USA haben ihre Gesetze an die sollte man sich halten wenn man dort einreist.

  • Ich nehme an, Du fändest es dann auch ok, jeden Touristen, der einen YT-Kanal hat und aus Deutschland etwas hochlädt, zu verhaften und einzusperren? - da wären unsere Gefängnisse aber voll...

  • Ich nehme an, Du fändest es dann auch ok, jeden Touristen, der einen YT-Kanal hat und aus Deutschland etwas hochlädt, zu verhaften und einzusperren? - da wären unsere Gefängnisse aber voll...

    Hat Deutschland Einreise-Beschränkungen, die das verbieten? So wie die USA? Nein? Warum sollten sie dann ins Gefängnis?

  • Natürlich darfst Du mit einer Visa-freien Einreise oder einem Touristenvisum aus einem Nicht-EU-Land hier nicht arbeiten. Ganz genau wie in USA.

    Und ob ich einen Blog bei TheTrek habe oder etwas auf IG, FB oder YT veröffentliche, ist das selbe - die Site verdient damit Geld, der Content Creator nicht, solange nicht monetarisiert (und bei The Trek gibt es im Gegensatz zu den anderen genannten überhaupt keine Monetarisierung).

  • Die Frage ist doch eher, ob der Inhaltsgeber Weisungsgebunden ist, denn dann sollte es Arbeit sein - egal ob ehrenamtlich oder nicht?

    Skills are cheap - Passion is priceless

  • "Arbeit" (work) kann unselbständig (angestellt) oder selbständig sein. Aber eben bezahlt, auch als Erwerbstätigkeit bezeichnet.

    Erlaubte Aktivitäten mit einem US-B-2-Visum:

    • Tourism
    • Vacation (holiday)
    • Visit with friends or relatives
    • Medical treatment
    • Participation in social events hosted by fraternal, social, or service organizations
    • Participation by amateurs in musical, sports, or similar events or contests, if not being paid for participating
    • Enrollment in a short recreational course of study, not for credit toward a degree (for example, a two-day cooking class while on vacation)

    Quelle: travel.state.gov

    Zum Vergleich die Schengen-Regelung:

    "Schengen-Visa (Visumskategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung. (...) Erwerbstätigkeit: In der Regel dürfen Sie mit einem Schengen-Visum nicht arbeiten. Im Übrigen steht in dem Visum, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Arbeit gestattet ist."

    Quelle: berlin.de

    Hinweis: "geschäftliche Zwecke" meint so etwas wie Besuch einer Messe, Konferenz, oder von Geschäftspartnern, aber keine unmittelbare Erwerbsarbeit. Dafür gibt es in USA das B-1-Visum; teilwrise wird auch ein kombiniertes B-1/B-2-Visum erteilt.

  • Geht meilenweit (um einen Amerikanismus einzuarbeiten😄) am Thema vorbei.

    Vielleicht wäre ein eigener Faden "UL Wandern in den USA -JA ODER NEIN?" wirklich gut.

    Nur - hier soll(te) es ja um Probleme bei der Einreise gehen. Und bei dem amerikanischen Konzept, dass eine Person , ein "officer", entscheiden darf, wer zur Einreise berechtigt ist und wer nicht, hilft es ja nicht viel, zu zitieren, welche grundsätzlichen Vorgaben gelten.

    Es bleibt anscheinend eine Art Glücksspiel.

  • Es bleibt anscheinend eine Art Glücksspiel.

    vor allem eins mit ziemlich unangenehmen Risiken auf der Folgenseite: Menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung (= Folter) und erste richterliche Anhörung nach 62 (!) Tagen, Fortsetzung zu #42: https://www.tagesschau.de/ausland/amerik…assung-100.html

    Zum Verständnis der Grösse des Risikos ein Vergleich mit der inländischen Rechtslage, die im GG und der EMRK begründet ist (historisch: Menschenrecht seit es Kodifikationen gibt):

    In D muss (so jedenfalls die Rechtslage) bis spätestens am Ende des auf eine Festnahme folgenden Tages ein richterlicher Beschluss ergehen, d.h. die freiheitsentziehende Körperschaft (nicht ein Einzel-Officer) muss einen Antrag stellen und begründen und Betroffener kann sich dazu in richterlicher Anhörung äussern, Dolmetscher hat da zu sein und Pflicht-Anwalt auch. Der Pflicht-Anwalt (in Abschiebehaftsachen) soll laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden und, ganz frisch, 9 EU-Länder wollen explizit aus der EMRK teil-aussteigen, um Ungleichbehandlung zu ermöglichen, weil ihnen die ab 2026 geltende "Nicht-Einreisefiktion" des GEAS n.F. nicht reicht (die ohnehin mal wieder Quatschjura ist, solange die Gerichte diesen Turn, Anwesende rechtlich zu ghosten, um sie einsperren und irgendwohin bringen zu können, nicht mitmachen; siehe italienische Gerichte zu Melonis Albanien und Libyen-Versuchen).

  • Beitrag von whr (25. Mai 2025 um 16:09)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (25. Mai 2025 um 16:23).
  • Naja, glücklicherweise ist es bisher eine einstellige Zahl von Einzelfällen (bezogen auf Deutsche, von mehreren 100.000 Besuchern in diesem Jahr), insofern keine ganz große Panik. Die Wahrscheinlichkeit, auf dem PCT zu sterben, ist ein Vielfaches von der, bei der Einreise verhaftet zu werden.

    Nichtsdestoweniger besorgniserregend.

    Und bei dem amerikanischen Konzept, dass eine Person , ein "officer", entscheiden darf, wer zur Einreise berechtigt ist und wer nicht, hilft es ja nicht viel, zu zitieren, welche grundsätzlichen Vorgaben gelten.

    Es bleibt anscheinend eine Art Glücksspiel.

    Es ist auch bei uns eine Einzelfallentscheidung. - Weniges ist bei uns besser geregelt, z. B. die Aufenthaltshäufigkeit; mit einem Schengen-Visum darfst Du innerhalb dessen Gültigkeit maximal 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum Dich im Schengen-Raum aufhalten. Mit einem B-2-Visum innerhalb dessen Gültigkeit in den USA beliebig oft jeweils bis zu 6 Monate, ohne dass Pausenzeiten definiert sind - aber wenn Du zu oft/lange kommst, wirst Du verdächtigt. Keiner weiss, was "zu oft" ist. Ich hoffe, mit 4,5 Monaten Aufenthalt in 2024 und bevorstehender Wiedereinreise nach 10 Monaten unverdächtig zu sein.

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