"Entscheidend ist, warum die Rettungsaktion überhaupt notwendig wurde. Laut der offiziellen Verordnung können Kosten verlangt werden, wenn ein Einsatz auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist."
"Seit Anfang August ist nun auch ein konkreter Kostentarif für Einsätze der Guardia di Finanza in Kraft."
Nebenher: in Italien gilt seit einem Jahr ein neues Haftungsrecht in den Bergen.
" Wenn der Unfall auf ein Fehlverhalten des Wanderers zurückzuführen ist – etwa die Wahl einer zu schwierigen Route, ungeeignetes Schuhwerk oder das Ignorieren einer schlechten Wettervorhersage –, stellt das Gesetz nun klar: Die [den Weg betreuende] zuständige Behörde haftet nicht."
Das Gesetz 131/2025 regelt überwiegend die Förderung von Berggemeinden und Fördermittel, die Personen erhalten, die dort hinziehen und/oder bauen/sanieren. Art. 22 dieses Gesetzes entlastet die Wegebetreiber von zu weitgehenden Verkehrssicherungspflichten. Ob Verkehrssicherungspflichten in Italien tatsächlich bisher immer so zu Lasten der Gemeinden verstanden wurden - keine Ahnung. Soweit Artikel 22 auf Artikel 1227 des Bürgerlichen Gesetzbuches Italiens (von 1942, Kaiser von Äthiopien und König von Albanien) verweist, ist dort eine Entschädigung bei Fahrlässigkeit nach dem Gesetzeswortlaut ja schon ziemlich lange ausgeschlossen (Absatz 2: "Für Schäden, die der Gläubiger durch Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte vermeiden können, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.). Zur üblichen Sorgfalt gehöre nun, so das Schaubild im Artikel von dolomeet, das ursprünglich vom CAI FGV kommt, dass man sich nicht überfordert, nicht ungeeignetes Schuhwerk trägt und sich um die Wettervorhersage gekümmert hat. Erinnert im ersten Moment etwas an den Bürgermeister von Chamonix, der "asiatischen Turnschuhträgern" vor ein paar Jahren das Rumlaufen am Montblanc verbieten wollte.
Wenn die Gemeinde nicht haftet, wer dann? Bzw.: wer zahlt?
Grundsätzlich ist das Prinzip der Eigenverantwortung beim Wandern richtig. Da Trekking boomt (die Outdoorindustrie freut sich über absolute numbers) und auch in Italien boomt und zugleich die Berge klimakatastrophenbedingt den Bach runtergehen, besteht mehr Regelungsbedarf und Mindeststandards werden festgeschrieben. Da in Italien imho fast alle Wandernden in "Turnschuhen" (vulgo: Trailrunners, leichte Zustiegsschuhe) rumlaufen, wird der Verweis auf ungeeignetes Schuhwerk in der Folge möglicherweise erstmal tatsächlich nur Turnschuhe (ohne Anführungszeichen) tragende Zufalls-Bergtouristen treffen, wenn Bergrettungen und Versicherungen das Argument nutzen.
Was übrigens auch bei Versicherungen schon der Fall ist, und nur hierauf will ich mit dem Beitrag mal kurz hinweisen: bei "grober Fahrlässigkeit" nämlich ist eine Versicherung gern raus: "Typische Beispiele sind das bewusste Ignorieren von akuten Unwetterwarnungen, die Begehung gesperrter Routen oder eine völlig unzureichende Ausrüstung (z. B. mit Halbschuhen oder Kinderwagen im hochalpinen, weglosen Gelände." Man lese also das Kleingedruckte, auch wenn es mal "aktualisiert" wird.
Die Wegebetreiber (CAI, Gemeinden) haben nach dem Gesetz 131/2025 die Pflichten:
- die Wege instandzuhalten
- zu beschildern, ggf. zu sperren
- die Beschilderung aktuell zu halten, auch digital.
Am Letzteren scheint es stark zu hapern. Nicht mal der SAC scheint das übersichtlich mit einer zentralen Page zu schaffen, so viel bröckelt es (Säntis ist drin, Oeschinensee kommt als Suchwort eine Meldung von April und eine aus 11/2024 - alles unter Beobachtung; 08.08.26: 3000 Tonnen;
(Monviso 01.09.25: mehrere tausend Tonnen; Blatten 05/2025: 9 Mio Tonnen Masse, Nepal 26.08.26: 2,2 Mio Tonnen Masse; Ahrtal 2021: mehrere hunderttausend Tonnen Masse sowie 85 Mio m³ Wasser)
. Für Italien muss man es sich mühsam zusammensuchen bei den Sektionen, nur für den SI gibts auf einer zentralen Seite Warnungen, die aber alle von 2025 zu sein scheinen. Einige Outdoor-Apps pflegen Warnungen oder Sperrungen in ihre Karten ein. Wobei anlässlich des gegenwärtigen Bröckelns und Schmelzens gerne darauf hingewiesen wird, dass zusätzlich eine Papierkarte dabeizuhaben und damit umgehen zu können, zur üblichen Sorgfalt gehöre, weil nicht überall Empfang ist.
Nun ja. Wollte es mal aufgeschrieben haben.