Messerverbot 2025 - bähh!

  • Die Neuregelung des Messerverborts 2025 gibt mir zu denken.

    Dass bei einer Routinekontrolle am Bahnhof mein billiges Küchenmesser eingesackt wird, könnte ich verschmerzen. Aber ein Bußgeld ab EUR 150,- aufwärts nicht.

    Bin auf meinen Radtouren auch mal mit der Bahn unterwegs und das würde mich schon sehr treffen.

    Die Aussagen, die ich bisher recherchiert habe, sind nicht eindeutig. Frau Faeser sprach von 6 cm Klingenlänge, woanders wurden 4 cm genannt. Dann betraf es nur Bahnen und Busse im Fernverkehr - kann ich also im Nahverkehr mit Küchenmesser einsteigen?

    Wie bei Corona wird man als Nutzer des öffentlichen Verkehrs mal wieder diskriminiert. Finde ich ziemlich scheisse.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ein Messerverbot einen potentiellen Terroristen nicht abschrecken wird zumal er jetzt davon ausgehen kann, dass der ganze Zug voller unbewaffneter Fahrgäste ist.

    Nach dem Attentat von Magdeburg wäre demnach ja ein komplettes Fahrverbot für Autos in Innenstädten angemessen :(

  • Hier in Spanien leider das gleiche Problem mit der Bahn ( Renfe ) , max. 6 cm Klingenlänge ergab die Recherche.

    Da es für mich morgen mit dem Schnellzug nach Pamplona geht und das Gepäck durchleuchtet wird blieb mir auf die Schnelle keine andere Wahl als mein Victorinox Compact zu “vergewaltigen”.

    Jetzt ist es zwar hässlich aber besser als ganz ohne da zu stehen .


  • Ich bitte euch dies nicht politisch werden zu lassen.

    Danke


    Eine nicht gänzlich ungefärbte Zusammenfassung, aber ich denke dennoch Recht gut und einfach ausgeführt:

    Umstrittene Waffengesetzänderung tritt in Kraft
    Das neue Waffengesetz tritt heute in Kraft, nachdem die im Rahmen des Sicherheitspaketes beschlossenen Änderungen gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht…
    www.jagdverband.de

    Skills are cheap - Passion is priceless

  • Schau gerne nach bei messerforum.de, die laufen bei dem Thema meist noch einigermassen rund. Den anderen Internetquatsch lies dir am besten gar nicht durch. Mittlerweile hat jeder was gesagt, gedacht, geschlussfolgert, geraten.....

    Es zählt einzig und allein das, was im Waffengesetz steht und in naher und ferner Zukunft an Ausführungsbestimmungen und erläuternden Urteilen dazu kommt.

    Was Frau Faeser sagt und denkt, war vor der Gesetzesnovelle völlig unerheblich und ist heute, wenn es um Presseverlautbarungen geht, zumeist unvollständig .

    Was du für falsch oder unbequem hältst, hat keine Aussenwirkung. Zappel ruhig noch ein wenig, oder lass es gleich. Das Ergebnis ist das selbe.

    Was Polizei oder verschiedenste Interessengruppen sowie politische Parteien heute denken, interessiert nicht. Das hören wir uns vor der nächsten geplanten Gesetzesnovelle an.

    Die Neuregelung ist im Prinzip genial gemacht. Falls man auf das Ergebnis steht.

    Der Gesetzgeber hat, bis auf Altregelungen und wenigen neuen Einzelfällen Abstand davon genommen, in Zukunft dem Zug hinterher zu laufen und ständig neue Messertypen und Modelle zu verbieten. Da blickte kaum einer mehr durch und das war sinnfrei.

    Jetzo gelten örtliche Verbote, und zwar überwiegend für alles, was per Definition ein Messer ist.

    Egal wie das Ding aussieht. Einfach:

    Hier?

    Nö, verboten!

    Nichts mehr mit Freistellungsbescheiden und Messerneuerfindungen, die versuchen bestehende Lücken auszunutzen.

    Das wird den Ordnungskräften viel Diskussionen ersparen.

    Meine Meinung?

    Scheisse gelaufen für mich als Messerfan. Aber was soll's?

  • Irgendwie ist es halt doch politisch. Es wird an Symptomen gedoktert, nicht an den Ursachen.

    Ich ging früher bei Interkontinentalflügen gerne mal ins Cockpit des Flugzeugs (nach Rücksprache).

    Ich nehme wieder das Auto.

  • Die Neuregelung des Messerverborts 2025 gibt mir zu denken.

    Dass bei einer Routinekontrolle am Bahnhof...

    Da ich regelmässig in Deutschland unterwegs bin (Wandern, Kanu, Reisen), interessiert mich die Gesetzeslage schon.

    Ist das Verbot denn wirklich so absolut? Im von Zopiclon verlinkten Beitrag steht, dass

    Zitat

    "...der nicht zugriffsbereite Transport von einem Ort zum anderen, (...) das Führen im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, Jagd oder Sport sowie Gastronomie. Zudem ist das Mitführen erlaubt, wenn es im Zusammenhang mit einem „allgemein anerkannten Zweck“ geschieht. (§ 42 Abs. 4a)"

    "Das Gesetz enthält außerdem eine Definition des Begriffes „nicht zugriffsbereit“: „Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“. (Anlage 1, Abschnitt 2)"

    Das würde doch bedeuten, dass das Mitführen eines Messers absolut kein Problem ist, solange man es in Bahn und Bus "ordentlich verpackt" (z.B. im Rucksack drin), und unterwegs auch nicht, da Trekking sicherlich unter "Sport" oder "allgemein anerkannten Zweck" fällt.

    Oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Ich denke, wir sollten im Blick behalten, dass solche Regeln ja nicht gegen uns, sondern aufgrund des problematischen Handelns anderer in Kraft gesetzt werden. Das ist für die Leute, die das entscheiden, sicher nicht einfach.

  • Der Transport des Messers zum Ort des Brauchtums oder Sport etc fällt damit aber nicht unter die Ausnahme ☝️

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  • Der Transport des Messers zum Ort des Brauchtums oder Sport etc fällt damit aber nicht unter die Ausnahme ☝️

    Ja, aber "nicht zugriffsbereit" sollte das doch kein Problem sein, oder?

    Ich wohne nicht in Deutschland, aber auch an meinem Wohnort nimmt leider das Mitführen von Messern insbesondere durch Jugendliche zu, warum auch immer, und Verletzungen durch Messerstechereien auch. Und im Streit, teilweise unter Einfluss von Alkohol, ist so ein Messer dann schnell gezückt und eingesetzt, und sei es bei einigen nur aus Angst. Ich verstehe da durchaus den Sinn der Regelung, Messer "nicht zugriffsbereit" mitzuführen.

  • Ich nehme wieder das Auto.

    Interkontinental? :rolleyes:


    Ansonsten: Messerfetisch ist mir völlig fremd. Packt man das Ding halt in einer Tasche in seinen Rucksack und schon ist die Zugriffsvorgabe erfüllt. Außerdem: Die Frequenz, in der Manche in eine zufällige Kontrolle zu geraten drohen, ähnelt nach meinem Gefühl der Frequenz, in der man die fußkranke Oma und 10 Kisten Wasser kutschieren muss und deshalb Besitz und Nutzung eines Autos völlig unabdingbar sind.

  • Ja, aber "nicht zugriffsbereit" sollte das doch kein Problem sein, oder

    Das würde doch bedeuten, dass das Mitführen eines Messers absolut kein Problem ist, solange man es in Bahn und Bus "ordentlich verpackt

    Naja, da im Vorfeld nicht immer klar ist, wo eine Waffenverbots Zone ist ... Da kann man schon mal ins offene Messer laufen und verdachtsunabhängig kontrolliert werden.

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  • Nach dem Attentat von Magdeburg wäre demnach ja ein komplettes Fahrverbot für Autos in Innenstädten angemessen

    Wenn ich könnte, würde ich Autos gerne komplett abschaffen und durch Ultraleichtmobile und ÖPNV ersetzen, ein paar "Einsatzfahrzeuge" könnten meinetwegen bleiben. Autos sind gefährlicher als Messer. Schaut mal nach Italien, wie klein selbst die Fahrzeuge der Müllabfuhr sein können...

    Mit den (grundsätzlich erlaubten) Messern: halt gut verpacken (mehr als 3 Handgriffe). In den Neuregelungen scheint mir das Problem eher der eine oder andere dogmatische Hammer zu sein (Kriterien des grundgesetzlichen ausnahmslosen Diskriminierungsverbots als Tatbestandskriterien). Und aufn Weihnachtsmarkt "muss" (wenn man sich unbedingt mal rechtsstreiten will) nur mit, womit man ne Bratwurst gut schnippeln kann (und verpackt sein), da ist zudem auch kein Transport von A nach B.

    Soweit es tatsächlich um Transport von A nach B geht (nämlich auf/zur/von Tour), sehen auch die Allgemeinverfügungen der Polizeipräsidenten für Bahnhöfe Ausnahmen vor (Eispickel; muss man halt sein Gepäck erklären - spätestens beim Einspruch).

    Im Rucksack nach ner kurzen Tour vergessenes Messer: muss man halt erklären, Verwarngeld oder Einstellung aus Opportunitätsgründen (nach/mit Einspruch) geht auch immer und kann man auch selbst machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wanderrentner (2. Januar 2025 um 11:26)

  • Mit den Autos stimme ich dir zu. Als gutes Beispiel wegen "mimimimi" einfach mal schauen, wie gut das auf den autofreien ostfriesischen Inseln läuft.

    Ja gut, falls einem ein obereifriger Sherrif für das in der dritten Untertasche des Wanderrucksacks vergrabene Taschenmesser ein Bußgeld abverlangt, kann man ja Widerspruch einlegen - notfalls klagen. Ich glaube kaum, dass ein Richter das bestätigen würde (vielleicht wandert der ja auch...)

  • Vielleicht hilft das grundsätzlich weiter.

    Zumindest wird auf das Mitführen im Rucksack eingegangen.

    Auf "Waffenverbitszonen" und wie man da gesetzeskonform durchkommt, geht es aber nicht wirklich ein.

    Das deutsche Waffenrecht für Messer einfach erklärt | Knife-Blog
    Das Waffenrecht für Messer in Deutschland einfach und verständlich erklärt. Ohne Gesetzestexte dafür aber mit Blick auf den Alltag.
    knife-blog.com
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    Ahoi zusammen. :)

    Es wäre sehr schön wenn wir hier wieder die Kurve kriegen Leute.

    Es geht uns neue Messerrecht. Bitte bleibt beim Thema und ganz wichtig: Die Diskussion bitte nicht emotional, oder politisch aufladen, danke! Das ist so ein typisches Thema wo es gern mal heiß her geht, i know.

    In dem Sinne, weiterhin freudiges diskutieren! Freundlich und auf Augenhöhe bitte.

    Gruß,

    Snuggelz

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