ch finde es technisch aber weder wahrscheinlich, noch erstrebenswert, dass man Datenbankzugriffe für Administratoren komplett verhindert.
Man gibt aber nur Zugriff soweit nötig und nur an Benutzer mit entsprechender Befähigung. Wartungsmaßnahmen an der Datenbank macht ja nur ein entsprechend befähigter und berechtigter Datenbankadministrator des Hosters und nicht der gemeine Mieter einer Forumsinstanz. Der kriegt maximal Zugriff auf seinen Teil der Daten und nur so, dass er nicht zu viel davon kaputt machen kann.
Der Weg über Export und durchforsten der Exports ist vermutlich möglich, wäre wohl aber reichlich umständlich. Wenn dann über Software von Drittanbietern. Da wäre das sicher möglich und auch...
für Entwickler von IVPB-Erweiterungen
. Über Plugins könnte sowas natürlich bereitgestellt werden. Als Anbieter und Hoster der Forensoftware würde ich das Einsehen von PM nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zulassen, aber da gibt es natürlich andere Ansichten in der Welt und die Firma macht sich vielleicht nicht unnötig solche Mühen.
Standardmäßig ist das jedenfalls nicht in der Oberfläche vorhanden, soweit ich das nach "oberflächlicher" Recherche in der Anleitung beurteilen kann. Wäre auch ein Unding.
Ein Admin ist ein Admin und braucht für den eigenen Job nunmal gewisse Befugnisse.
Sicher, aber auch Admins bekommen idR nur für die jeweilige Aufgabe nötige Zugriffsberechtigungen. Schon allein aus Gründen der eigenen Sicherheit.
Scheint wohl früher durchaus üblich gewesen zu sein, dass Forenbetreiber und Mods in PMs gestöbert haben. Das sollte unter EU-Datenschutzrecht eigentlich nicht mehr stattfinden bzw. rechtlich höchst unzulässig sein.
Sollte mir gewahr werden, dass jemand meine PM mitliest und ich könnte das beweisen, würde ich rechtliche Mittel einlegen, schon allein als erzieherische Maßnahme. Das wären mir die Rechtsanwaltskosten wert, bzw. trägt am Ende eh der Verlierer des Prozesses, sollte es dazu kommen.
Foren sind kein rechtsfreier Raum und das mythische Hausrecht erlaubt nichts, was gegen bestehendes Recht geht, selbst wenn das in die AGB gegossen wurde. Die sollte man sich aber vielleicht mal genauer durchlesen, hat man Zweifel an der Integrität des Anbieters. Im Zweifel geht der Streit vor Gericht um die Auslegung genau dieser Vereinbarung zwischen Nutzer und Anbieter.