einfach mal ins Gesetz schauen:
§ 42b WaffG - Verbot des Führens von Waffen und Messern im... - dejure.org
wie
@moosmaennchen schon schrieb: eigentlich ist sehr einfach. Messer=grundsätzlich verboten.
Das heißt, es gibt Ausnahmen, doch der reine Hobbywanderer wird wohl zu 99% keine davon erfüllen, abgesehen von der, dass Messer in einem "verschlossenen Behältnis" mitzuführen sind = Rucksack.
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition von "verschlossenen Behältnissen", allerdings lässt sich in verschiedenen Rechtsgebieten ein Zusammenhang ableiten. Im Strafrecht kann es z.B. ein verzurrter Rucksack, ein Koffer, eine Kiste sein.
Unterm Strich: vorher wurde im Waffengesetz noch zwischen Klingenlängen und Mechanik differenziert, jetzt ist das Gesetz vereinfacht worden in dem es schlichtweg "Messer" sind.
Ansonsten hat sich am Gesetz nichts geändert. Alles galt zuvor auch schon. Wurde schon mal jemand von Euch im Zug auf Messer kontrolliert? Ich sag mal: bleibt entspannt.