Es bleibt anscheinend eine Art Glücksspiel.
vor allem eins mit ziemlich unangenehmen Risiken auf der Folgenseite: Menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung (= Folter) und erste richterliche Anhörung nach 62 (!) Tagen, Fortsetzung zu #42: https://www.tagesschau.de/ausland/amerik…assung-100.html
Zum Verständnis der Grösse des Risikos ein Vergleich mit der inländischen Rechtslage, die im GG und der EMRK begründet ist (historisch: Menschenrecht seit es Kodifikationen gibt):
In D muss (so jedenfalls die Rechtslage) bis spätestens am Ende des auf eine Festnahme folgenden Tages ein richterlicher Beschluss ergehen, d.h. die freiheitsentziehende Körperschaft (nicht ein Einzel-Officer) muss einen Antrag stellen und begründen und Betroffener kann sich dazu in richterlicher Anhörung äussern, Dolmetscher hat da zu sein und Pflicht-Anwalt auch. Der Pflicht-Anwalt (in Abschiebehaftsachen) soll laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden und, ganz frisch, 9 EU-Länder wollen explizit aus der EMRK teil-aussteigen, um Ungleichbehandlung zu ermöglichen, weil ihnen die ab 2026 geltende "Nicht-Einreisefiktion" des GEAS n.F. nicht reicht (die ohnehin mal wieder Quatschjura ist, solange die Gerichte diesen Turn, Anwesende rechtlich zu ghosten, um sie einsperren und irgendwohin bringen zu können, nicht mitmachen; siehe italienische Gerichte zu Melonis Albanien und Libyen-Versuchen).