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Japanese Cottage Gear - Import in die EU

  • Ruskaman
  • 10. Februar 2025 um 21:24
  • 24. Februar 2025 um 18:20
  • 665 mal gelesen
  • 6 Kommentare
  • Freihandelsabkommen EU Japan nutzen - Erfahrungswissen

    1 Grundsätzliches

    • Seit 2019 besteht zwischen der EU und Japan ein Freihandelsabkommen.
    • Auf Basis dieses Freihandelsabkommens kann beim Import eine Zollpräferenzbehandlung beantragt werden - d.h. es fällt u.U. NUR die Einfuhrumsatzsteuer an und kein Zoll!
    • Unter folgender Vorraussetzung wird eine Zollpräferenz bereits OHNE Antrag gewährt:
      "Glaubhafte mündliche Erklärung der Ursprungseigenschaft ausreichend, soweit es sich um eine nichtkommerzielle Sendung von Privatpersonen an Privatpersonen handelt und die Wertgrenze von 500 Euro eingehalten ist."
      Quelle:
      https://wup.zoll.de/wup_online/lae…d=233&position=
    • Bestellungen von Cottages aus Japan werden in der Regel bei der Einfuhr durch das Transportunternehmen beim Zoll angemeldet. Das Transportunternehmen beantragt keine Zollpräferenzbehandlung, sondern geht den einfachsten Weg - Zollanmeldung, in Vorleistung die Importkosten begleichen und beim Empfänger des Pakets wieder kassieren.
    • Als Empfänger holt man sich dann erstmal den Zollbescheid und legt dann Widerspruch gegen diesen Bescheid ein.
    • Die Beantragung des Zollbescheids dauert ca. 3-4 Wochen und das Widerspruchsverfahren dauerte bei mir (Hauptzollamt Frankfurt a.M.) mehrere Monate.

    2 Begründung des Widerspruchs

    In der Begründung des Widerspruchs erklärt man, dass für die Waren eine Zollpräferenzbehandlung durch Vorlage einer "Erklärung zum Ursprung" gemäß Artikel 3.16 Absatz 2 a) des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan beantragt wird.

    2.1 Benötigte Unterlagen:

    • Zahlungsnachweise (PayPal-Transfer, Kontoauszug)
    • Rechnung
    • Erklärung zum Ursprung
    • alles was der Zoll sonst noch anfordert

    3 Erklärung zum Ursprung (der ausgeführten bzw. eingeführten Waren)

    Eine "Erklärung zum Ursprung" muss die Cottage aus Japan ausstellen und sie muss den genauen Wortlaut aus Anhang 3-D ("Annex 3-D") des Freihandelsabkommens haben. Hier der Link zu Anhang 3-D:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:02018A1227(01)-20220201&from=EN#%5B%7B%22num%22%3A3043%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C0%2C841.89%2Cnull%5D

    Jede dort aufgeführte Sprache ist zulässig, aber bevor ihr jemand in Japan etwas auf Finnisch ausfüllen lasst - nehmt Englisch.

    Der Text sieht so aus, ich habe mal die Fußnoten drangelassen:

    Code
    English version
    (Period: from . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . to . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (3 ))
    The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference
    No (4 )) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products
    are of . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . preferential origin (5 ).
    (Origin criteria used (1))
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    (Place and date (1 ))
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    (Printed name of the exporter)
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    
    (1 ) If the statement on origin is completed for multiple shipments of identical originating
    products within the meaning of subparagraph 5(b) of Article 3.17, indicate the period for
    which the statement on origin will apply. That period shall not exceed 12 months. All
    importations of the product must occur within the period indicated. Where a period is not
    applicable, the field can be left blank.
    (2 ) Indicate the reference number through which the exporter is identified. For the European
    Union exporter, this will be the number assigned in accordance with the laws and
    regulations of the European Union. For the Japanese exporter, this will be the Japan
    Corporate Number. Where the exporter has not been assigned a number, this field may
    be left blank.
    (3 ) Indicate the origin of the product; the European Union or Japan.
    (4 ) Indicate, depending on the case, one or more of the following codes;
    ‘A’ for a product referred to in subparagraph 1(a) of Article 3.2;
    ‘B’ for a product referred to in subparagraph 1(b) of Article 3.2;
    ‘C’ for a product referred to in subparagraph 1(c) of Article 3.2, with the
    following additional information on the type of product specific
    requirement actually applied to the product;
    ‘1’ for a change in tariff classification rule;
    ‘2’ for a maximum value of non-originating materials or a minimum
    regional value content rule;
    ‘3’ for a specific production process rule; or
    ‘4’ in case of application of the provisions of Section 3 of Appendix 3-
    B-1;
    ‘D’ for accumulation referred to in Article 3.5; or
    ‘E’ for tolerances referred to in Article 3.6.
    (5 ) Place and date may be omitted if the information is contained on the document itself.
    Alles anzeigen

    Durch die viele Übersetzerei sind die Lücken im "Lückentext" nicht mehr ganz an den sinnvollen Stellen. Eine Ursprungserklärung könnte folgendermaßen ausgefüllt werden, Inhalte sind in GROSSBUCHSTABEN:

    (Period: from DATUM to DATUM)

    The exporter of the products covered by this document (EXPORTER REFERENCE NUMBER) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of preferential origin.

    (Origin criteria used (1))

    C3*

    (Place and date (1 ))

    KÖLN, 1.1.2024

    (Printed name of the exporter)

    HUCKEPACKS

    *[Für Rucksäcke (Zolltarifnummer bzw. HS Code 42029291 - Taschen aus Kunststoff oder Spinnstoff) und Zelte (Zolltarifnummer HS Code 63062200 - Zelte aus synthetischen Chemiefasern), die in Japan gefertigt werden (Zuschnitt von Stoffen, Nähen und weitere Arbeitsschritte) greift m.E.n. das Kriterium C3.]

    • Locus Gear
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Kommentare 6

questor | hangloose
12. Februar 2025 um 12:06
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Danke, so kenne ich das auch noch, habe früher oft selbst abgeholt, daher die Frage, wie man sich diesen ungebetenen 'Service' ersparen kann...

Ruskaman
12. Februar 2025 um 13:08
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Die Diskussion hier im Wiki funktioniert technisch nicht so, wie im Forum. Vielleicht sollte man deswegen die Diskussionsinhalte in einen Thread übertragen.

Was meinst du dazu questor | hangloose ?

questor | hangloose
11. Februar 2025 um 08:34
  • Inhalt melden

Danke!

Ist natürlich nervig. Was ich mich in diesem Zusammenhang frage - wie lässt es sich denn viel besser vorab verhindern, dass das Versandunternehmen ohne vorherige Einwilligung die Verzollung übernimmt und dafür hinterher dann Geld möchte?

Bei bestimmten Dingen - und je nachdem, wie das eigene Zollamt so drauf ist, macht man das doch lieber selber.

Patirou
11. Februar 2025 um 12:45
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Für private m.W. unmöglich.

Das einzige was ich sehe ist es an eine Adresse ausserhalb der Zollgrenzen schicken (Beispiel Lager im Zollfreien Bereich eines Flughafens), holst es dort ab und meldest es selbst an.

Ist aber auch eine sehr mühselige Geschichte und für mich nicht klar, ob das als privater überhaupt geht.

Übrigens, wenn die AGB des Unternehmen gut gemacht sind, willigst Du bei der Bestellung ein die Zollgebühren des jeweiligen Transportunternehmers etc. zu übernehmen. Im Privatbereich wird dann meist das Incoterm DAP verwendet (delivered at place)

Incoterms – Wikipedia

Ruskaman
11. Februar 2025 um 16:08
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questor | hangloose Die Frage: „Lässt sich das vorab verhindern?“ Habe ich mir auch schon gestellt.

Ich sehe das ähnlich wie Patirou , als gewerbliche juristische Person hast du wohl die Möglichkeit selbst zu verzollen ( fatrat , da kannst du doch was sagen). Zusätzlich sollte eine Versanddienstleistung ohne inkludierte Zollabwicklung für den Transport beauftragt werden.

Ist aber eben ein ganz anderes Hobby als Ultraleicht-Trekking.

hansichen
12. Februar 2025 um 11:27
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questor | hangloose früher ging das bei Zustellungen über DHL (nicht express) relativ gut. Diese wurden immer in die lokale Zoll-Filiale geliefert und mussten dort selbst verzollt werden. Mittlerweile verzollt wohl auch Deutsche Post/DHL selbst (das sind die 6€ (?) Bearbeitungsgebühr, allerdings auch nur, wenn die Zollinhaltserklärung "sinnvoll" ist. Auf der Homepage von DHL heißt es:

"Sollte die Sendung nicht ausreichend deklariert worden sein, oder bestehen Unklarheiten über den Inhalt, wird Ihre Sendung an das der Empfangsadresse nächstgelegene Zollamt weitergeleitet. In diesem Fall werden wir sie schriftlich benachrichtigen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit dem Zollamt in Kontakt zu treten und die für eine Verzollung erforderlichen Dokumente (z.B. die Verkaufsrechnung oder Prüfzertifikate) nachzureichen."

Man müsste also schauen, welche Versanddienstleister ihre Pakete so verschicken, dass sie in Deutschland von DHL übernommen werden (bei USPS (USA) und EMS (Japan) war es glaube ich so, meine Erfahrungen sind aber eher aus der Zeit vor Corona) und die müssen dann so deklariert werden, dass sie hoffentlich nicht automatisch verzollt werden. Bei der Selbstverzollung hat man sich dann auch die Bearbeitungs-/Auslagengebühr gespart, dafür muss man halt während der Öffnungszeiten zum Zollamt fahren.

  • Änderungsprotokoll
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Inhaltsverzeichnis

  • 1 Grundsätzliches
  • 2 Begründung des Widerspruchs
    • 2.1 Benötigte Unterlagen:
  • 3 Erklärung zum Ursprung (der ausgeführten bzw. eingeführten Waren)

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